CITYFAHRSCHULEN Frank Schnell - Fahrschule in Norderstedt, Quickborn und Ellerau
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Motorrad

Unsere Motorradklassen

  

* Wir schulen auf eigenen Motorrädern *

* Ausbildung erfolgt unter anderem von Motorrad zu Motorrad * 

 


Klasse M


ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Klasse A1 - Suzuki GN 125


Beinhaltet M
ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Klasse A beschränkt - Honda CBF 500


Beinhaltet A1,M
ab 18 ( A beschränkt), /25 Jahre (A unbeschränkt)
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Klasse A unbeschränkt - Honda CBF 600


Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.

 

Wir bilden auch Mofa aus!!!!

 

 

Mofa-Prüfbescheinigung

Mindestalter: 15 Jahre
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist eigentlich kein richtiger Führerschein. Du brauchst sie aber, um mit einen Mofa fahren zu dürfen.

  

 

* Probesitzen? Kein Problem - Einfach anrufen und los geht’s! *


CITYFAHRSCHULEN Frank Schnell - Poppenbütteler Straße 180 - 22851 Norderstedt - Glashütte
Tel. 040 51330324 - Fax. 04106 760949 - Mobil 0172 8968542


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